Die Hochzeit
In einer kirchlichen Hochzeit kommen Tradition und der Ausdruck der eigenen Liebe zusammen.
Die Tradition liegt im christlichen Verständis, dass Ehe eine gute Gabe Gottes ist. Ein Raum, im dem sich Liebe, Treue und gegenseitiges Verantwortungsgefühl entfalten und Kinder in Geborgenheit aufwachsen können. Im Traugottesdienst wird die Liebe des Paares gefeiert – und es wird daran erinnert, dass die Liebe sich nicht selbst, sondern Gott verdankt.
Gleichzeitig soll Die Hochzeit auch euch und eure Leben stilvoll widerspielgeln. Die kleinen und großen Details, die Eure Verbindung so wundervoll machen, den großen Entscheidungen, die Ihr vielleicht schon getroffen habt, um zusammen sein zu können, aber auch den lustigen Missverständnissen, die bereits hinter Euch liegen und die Ihr überwunden habt. Während der Hochzeitsfeier finden diese Begebenheiten Raum und Gehör. Hier und da eine Träne der Freude und Rührung im Augenwinkel zu spüren, das gehört dann dazu, genauso wie die Momente, in denen einfach nur gelacht wird.
Das zusammenkommen von Tradition und euren individuellen Geschichten macht die Hochzeit nicht nur emotional, sondern auch spannend. Wenn Ihr mögt, können wir mit Trauritualen die Zeremonie ergänzen und / oder Eure Trauzeugen oder Kinder einbeziehen. Es wird in jedem Fall das schönste Fest, das Ihr je erlebt habt.
Fragen und Antworten
Wie melde ich mich an?
Eine formelle Anmeldung ist nicht erforderlich. Für eine erste Terminabsprache oder Fragen reicht eine formlose Kontaktaufnahme per Email, Telefon oder Messenger. Die Kontaktinformationen findest Du weiter unten oder auf der rechten Seite der Homepage. Das Anmeldeformular kann gerne vorher ausgefüllt werden oder erst bei einem ersten Treffen.
Wann können wir kirchlich getraut werden?
Ihrer kirchlichen Trauung geht immer die standesamtliche Trauung voraus. Sobald Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden haben, sollten Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer den Termin klären.
Welche Pfarrerin oder welcher Pfarrer kann uns trauen?
In der Regel nimmt die Pfarrerin oder der Pfarrer Ihrer Wohnortgemeinde die Trauung vor. Es ist aber möglich, dass Sie sich von einer anderen Pfarrerin oder einem anderen Pfarrer trauen lassen.
Können wir uns die Kirche selbst aussuchen, in der wir getraut werden wollen?
Ja, das können Sie. Sie sind in jeder evangelischen Kirche willkommen, Ihre Hochzeit zu feiern.
Was kostet eine kirchliche Trauung?
Die kirchliche Trauung ist für jedes Mitglied der evangelischen Kirche kostenlos. Lediglich die Auslagen für Orgel- und Küsterdienste werden in unseren Kirchen erhoben.
Am Ende des Gottesdienstes wird am Ausgang der Kirche um eine freiwillige Spende zur Förderung der Jugendarbeit/Seniorenarbeit/Kirchenerhaltung/usw. gebeten (Kollekte).
Höhere Kosten können anfallen, wenn Sie besondere Wünsche etwa für die musikalische Gestaltung haben.
Was ist, wenn einer von uns nicht evangelisch ist?
Eine evangelische Trauung ist auch dann möglich, wenn nur einer von Ihnen Mitglied der evangelischen Kirche ist.
Was versteht man unter einer «ökumenischen Trauung»?
Wenn ein Partner evangelisch und der andere katholisch ist, kann der Gottesdienst entweder in einer evangelischen Kirche unter Beteiligung eines katholischen Priesters oder in einer katholischen Kirche unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies «ökumenisch» genannt. Wird ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert, braucht der katholische Partner/ die katholische Partnerin zuvor von der katholischen Wohnortgemeinde eine Genehmigung («Dispens»).
Was ist, wenn einer von uns einer anderen Religion angehört, z.B. Muslima oder Moslem ist?
Auch dann ist eine evangelische Trauung möglich. Im Traugespräch muss nur geklärt werden, ob und wie sich der nicht-christliche Partner oder die nichtchristliche Partnerin eine Teilnahme an einem christlichen Gottesdienst vorstellen kann.
Können sich gleichgeschlechtliche Paare auch trauen lassen?
Das Traugesetz gilt in Kurhessen-Waldeck auch für gleichgeschlechtliche Paare. Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat im April 2018 eine Änderung ihres Traugesetzes verabschiedet, die auf die im Oktober 2017 in Kraft getretene staatliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare bei der Trauung folgt.
Als Grundvoraussetzung für einen «kirchlichen Segnungsgottesdienst anlässlich einer Eheschließung» gilt weiterhin eine staatliche Eheschließung. Bereits im Jahr 2011 hatte die Landessynode Paaren, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, die Möglichkeit eröffnet, in einem öffentlichen Gottesdienst gesegnet zu werden. Dazu war von der Liturgischen Kammer eine Handreichung «Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft» erarbeitet worden, die auch bei der Trauung weiterhin herangezogen werden soll.
Muss die Trauung in einer Kirche stattfinden?
In der Regel finden Trauungen in einer unserer schönen Kirchen statt. Sie sind besondere Orte der Nähe zu Gott, in denen Trauungen festlich gefeiert werden können. Es ist aber auch möglich, dass Sie an einem anderen Ort getraut werden.
Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung frei wählen?
Tag und Uhrzeit der Trauung stimmen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer ab. Lediglich in der Karwoche, am Ewigkeitssonntag und in der Woche des Buß- und Bettags können keine Trauungen stattfinden.
Wie läuft ein Traugespräch ab?
Im Traugespräch lernen Sie den Pfarrerin oder den Pfarrer kennen, die oder der Sie trauen wird. Sie sprechen über den Inhalt und die Gestaltung der Feier, den Ablauf, die Musik, die Sie sich wünschen und die Möglichkeiten, wie sich Ihre Verwandte und Freunde aktiv beteiligen können. Zudem erfahren Sie etwas über die örtlichen Sitten beim Blumenschmuck in der Kirche oder über das Fotografieren im Gottesdienst.
Welche Dokumente werden gebraucht?
Sie benötigen das Familienstammbuch mit Heiratsurkunde vom Standesamt. Falls die Traukirche nicht in der eigenen Gemeinde ist, brauchen Sie eine Bescheinigung, dass Ihre Kirchengemeinde über die Trauung informiert ist («Dimissoriale»).
Wie verläuft der Gottesdienst?
Für den Verlauf eines Traugottesdienstes gibt es eine kirchliche Ordnung. Wie in jedem Gottesdienst wird auch in einem Traugottesdienst gebetet, gesungen, aus der Bibel gelesen und gepredigt. Das Ehepaar gibt sich vor der Gemeinde das Trauversprechen und empfängt den Trausegen. Die Einzelheiten des Ablaufs werden im Traugespräch besprochen.
Können Angehörige oder Freunde im Traugottesdienst mitwirken?
Ja, und das ist auch besonders schön. Sie können zum Beispiel Lesungen oder Gebete übernehmen oder an der musikalischen Gestaltung mitwirken.
Können wir unsern Trauspruch selbst wählen?
Ja, Sie können sich Ihren Trauspruch selbst aus der Bibel auswählen. In der Regel wird der Pfarrer oder die Pfarrerin über den Trauspruch predigen. Ausgewählte Trausprüche finden Sie auf der Internetseite http://trauspruch.de.
Brauchen wir Trauzeugen?
Für die kirchliche Trauung brauchen Sie keine Trauzeugen. Aber Sie können Verwandte oder Freunde bitten, Sie in besonderer Weise zu begleiten. Sprechen Sie dies mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin ab.
Können wir gleichzeitig mit unserer Trauung unser Kind taufen lassen?
Das können Sie. Es haben sich inzwischen eigene Formen für einen Gottesdienst mit Trauung und Taufe entwickelt.
Wer sorgt für den Schmuck der Kirche?
Für eine kirchliche Trauung sorgt das Ehepaar für den Blumenschmuck der Kirche. Die Dekorationen und die Blumen auf dem Altar werden dabei der jeweiligen Kirche gespendet, um im darauffolgenden Sonntagsgottesdienst ein Zeichen der Verbundenheit zu hinterlassen.
Dürfen Blumen gestreut werden?
In unseren dürfen dürfen weder Plastikblumen noch Reis gestreut werden. Falls echte Blumenblätter verwendet werden, so dürfen diese nur vor dem Kirchengebäude gestreut werden, da die Böden in unseren Kirche sonst beschädigt werden.
Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren?
Grundsätzlich ist das möglich. Das Herumlaufen in der Kirche und das Fotografieren mit Blitzgeräten kann allerdings leicht als Störung empfunden werden, sodass maximal eine Person aus ihrem Kreis als Fotograf beauftragt werden kann. Auch eine kurze Phase, in der jede:r fotografieren darf, ist nach Absprache möglich.
Erinnerungsfotos können aber auf jeden Fall von mehreren Personen nach dem Gottesdienst in der Kirche gemacht werden.